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IHR STARKES TEAM FÜR ALLE RECHTSFRAGEN


Unsere Leistungen

Agthe & Partner | Rechtsanwälte in Rastede

 

Beratung


Der Umfang unserer Beratung richtet sich nach dem Bedarf unserer Mandanten.

Hinsichtlich der Kosten kann ein begrenzter Beratungsgegenstand zum Festpreis oder aber der Abschluss eines fortlaufenden Beratungsvertrages zu festgelegten Konditionen angeboten werden.  

Inhaltlich geht es uns bei der Beratung darum, bereits im Vorfeld rechtliche Probleme zu erkennen und zu vermeiden, um gleichzeitig bei unseren Mandanten ein Risikobewusstsein zu wecken, bzw. zu verstärken.

In der Beratung in einer Krise setzen wir alles daran, den Mandanten durch zielgerichtetes Handeln und zielgerichteten Rat mit Blick auf die Konsequenzen, vor Schaden zu bewahren.

Gerichtliche Vertretung 


Wir stimmen unser Vorgehen und Verhalten stets mit unseren Mandanten ab, da die Situation eines Gerichtsverfahrens von jedem Mandanten individuell erlebt wird. Aus diesem Grunde ist eine gründliche Prüfung der Sach- und Rechtslage vor Beginn eines Prozesses für uns eine Selbstverständlichkeit. Auch geben wir Hinweise auf bestehende Risiken.   

Wir sind vertreten Ihr Recht an folgenden Gerichten: 

  • Oberlandesgerichte
  • Landgerichte
  • Familiengericht
  • Strafgericht
  • Landwirtschaftsgericht
  • Arbeitsgerichte
  • Verwaltungsgerichte
  • Sozialgerichte

 

 

Außergerichtliche Vertretung 


Als Vertreter unserer Mandanten führen wir außergerichtliche Verhandlungen aller Art und sind gegenüber Behörden tätig. Hierbei wird jeder unserer Schritte mit Ihnen, unserem Mandanten, abgestimmt.  

Wir verstehen unsere Aufgabe bei der außergerichtlichen Vertretung darin, unnötige Prozesse zu vermeiden, damit Ihnen ein langwieriger, teurer und risikobehafteter Prozess erspart bleibt.

 


 

Gegenwärtig liegt die Prozessdauer vor den Zivilgerichten in Niedersachsen über zwei Instanzen (Landgerichte und Oberlandesgericht Oldenburg) in einem geschätzten Rahmen von 1,5 bis 2 Jahren.

Die Verwaltungsgerichte terminieren zum Teil erst nach fünf Jahren (erster Termin zur mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz).

Aus diesem Grund stellen wir immer wieder fest, dass so mancher Schuldner sein Verhalten auf die lange Prozessdauer einstellt um so den Gläubiger zu zermürben.

Deshalb sollte – vor Prozessführung – immer eine außergerichtliche Lösung gesucht werden.