Medizinrecht
Wir vertreten Sie
Das Medizinrecht umfasst die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Agthe & Partner beraten und vertreten Sie, als unseren Mandanten, in erster Linie auf dem Gebiet der Arzthaftung, sowie im Bereich der Honorierung von ärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte.
Hier vertreten wir sowohl Ärzte bei der Abwehr von Arzthaftungsansprüchen und der Durchsetzung von Arzthonorar, als auch Patienten bei der Geltendmachung von Arzthaftung Ansprüchen sowie der Abwehr von unberechtigt geltend gemachten Honoraransprüchen.