Werkvertragsrecht
Wir vertreten Sie
Zum Leistungsspektrum unserer Kanzlei gehört auch die Beratung bzw. Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Werk- und Dienstvertragsrecht.
Hier beraten und vertreten die Anwälte der Kanzlei Agthe &Partner sowohl Freiberufler wie Zahnärzte, Steuerberater, Handwerker und Unternehmer in der Abwehr unberechtigter Anspruchsstellung bzw. bei Zahlungsunwilligkeit der Auftraggeber.
Gleichzeitig vertreten wir Auftraggeber in der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Werkvertragsrecht.